AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Salzgitter-Heizungen



Absatz 1
Die Ware wird Original verpackten Werkskartonagen geliefert. Das erforderliche Zubehör wird in ausreichender Menge lt. Massenauszug der Projektierung gemäß DIN4751 Teil II, separat verpackt und verändert nicht den Festpreis. Alle Materialien und Zubehörteile entsprechen dem Stand der Technik. Materialien zum Anschluss an Fremdfabrikaten oder Altanlagen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Fußbodenheizungen ans Erdreich oder unbeheizte Räume sind bauseits zusätzlich zu dämmen.

Absatz 2
Projektierungsleistungen sowie Verlegepläne richten sich nach dem im Vertrag festgehaltenen Mengen. Änderungen nach Fertigprojektierung sind kostenpflichtig. Die Bauzeichnungen sind zwecks Wärmebedarfsberechnung innerhalb 4 Wochen nach Bestelldatum dem Auftragnehmer zuzusenden. Das Alpress-Verpresswerkzeug wird, gegen eine Leihgebühr in Höhe von 5 € pro Tag zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung (Inbetriebnahme) ist das Verpresswerkzeug umgehend, jedoch spätestens nach Aufforderung und Fristsetzung des Lieferers unfrei zurückzusenden. Die Kaution für das Verpresswerkzeug liegt bei 750 € und wird bei Rückgabe wieder erstattet. Die Kamineignung sowie die Abgasführung sind mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister vor Baubeginn zu klären. Die Energieversorgungsleitungen Öl, Gas dürfen nicht selbst verlegt werden und können beim Auftragnehmer separat bestellt werden.

Absatz 3

Unsere Preisgarantie beträgt 4 Monate ab Bestelldatum. Die Lieferung erfolgt frachtfrei zur ebener Erde. Technische Änderungen im Lieferumfang (neue Entwicklungen), sofern sie für den Käufer keinerlei Nachteile haben, bleiben vorbehalten. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins erhöht sich der Kaufpreis um 1 % pro Monat.

Absatz 4

Vertragsaufhebung: Bei Widerruf, Rücktritt und Vertragserfüllungsweigerung des Bestellers macht der Auftragnehmer pauschal 25 % der Auftragssumme gemäß BGB § 631 als Schadensersatz geltend. Dem Besteller bleibt vorbehalten, den Gegenbeweis zu erbringe, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder die Pauschale wesentlich niedriger ist.

Absatz 5
Zahlungsweis und Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin und ist bei Anlieferung abzüglich gezahlter Anzahlung in bar fällig. Der Projektierungsauftrag ist separat zu bezahlen und ist nicht im Kauf-Festpreis enthalten.

 

Absatz 6
Bei Aufträgen mit Montage ist 1/3 der Vertragssumme bei Montagebeginn zu zahlen. Weitere Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt, Zug um Zug in Höhe von jeweils 1/3 der Vertragssumme. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung behält sich der Auftragnehmer einen Montagestopp vor. Maler-, Maurer- Verputz und Elektroarbeiten gehören nicht zum Montageumfang: sie müssen bauseits vorgenommen werden. Auch das Einsetzen der Solar – Durchlaufziegel und Abgasziegel sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

Absatz 7

Als Vereinbart gilt, dass die Gaszählersetzung erst nach Bezahlung der Schlussrechnung erfolgen kann. Mit Inbetriebnahme und Einweisung gilt das Gesamtgewerk als abgenommen. Mängel sind innerhalb 14 Tage schriftlich anzuzeigen.

Absatz 8
Für Endmontagearbeiten die aufgrund der Unmöglichkeit (z.B. keine Fliesenfertigstellungen für Handtuchwärmekörper, keine Außenfassade für die Rosetten der Außenwasserzapfstellen und Außenfühler oder Elektroanschlüsse für die Stellmotore) besteht kein Geld-Zurückbehaltungsrecht. Diese Arbeiten werden umgehend nach Aufforderung des Kunden erledigt. Das bereits dafür geleifert Material hat der Kunde gewissenhaft aufzubewahren.

Zusatzbedingungen für die Sanitär-Objekt-Fertig-Installation

Für selbstbesorgte Sanitärartikel, (Baumarkt oder sonstige Eigenbeschaffungen) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Garantie. Etwaige Montageaufträge sind im Einzelfall gesondert zu vereinbaren.
 

Gerichtsstand ist 38228 Salzgitter.

Inhaber: Iris Haberle


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